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Einige Rollstuhlfahrer oder ähnlich durch Querschnittlähmung beziehungsweise Polio behinderte Menschen und zahlreiche mit anderen Problemen haben bewiesen, dass es gehen kann: Sie steuern mit deutschen Lizenzen Motor-, Segel-, und Ultraleichtflugzeuge (UL) ebenso sicher wie Nichtbehinderte. Weitere absolvieren gerade ihre Ausbildung. Im Ausland wurde dieser Beweis noch viel öfter erbracht: In den USA und in Frankreich sind die Pioniere auf diesem Gebiet zu finden. In Frankreich, in der Schweiz, in England und jetzt auch in Deutschland steigen Querschnittgelähmte sogar an Drachen oder Gleitschirmen in den Himmel!

Ein Problem, das es zu lösen gilt: Fehlende Körperfunktionen sind mit Hilfe von Umbauten und Zusatzeinrichtungen im Flugzeug durch andere Körperfunktionen sowie durch geeignete Betriebsverfahren zu kompensieren. Für manche Behinderungen gibt es bereits Lösungen, für andere können noch Lösungen entwickelt werden.

In vielen Fällen wird es jedoch nicht gelingen, die Behinderung zu kompensieren - dies muß leider deutlich festgestellt werden.

Das andere Problem: Jeder Flugzeugführer (außer für Drachen , Gleitschirme und UL-Segelflugzeuge) braucht ein Fliegerärzt­liches Tauglich­keitszeugnis. Die Tauglichkeitsvorschriften sehen bei Querschnittläh­mung und anderen Handi­caps erst einmal Untauglichkeit vor. Interessenten, die sich mit einer Körper­behin­derung um die Zu­lassung zur Ausbildung oder die Wiedererlangung eines Piloten­scheines bewar­ben, wurde bis Mitte der 80er Jahre vom „Fliegerärztli­chen Aus­schuss“ beim Bundesminister für Verkehr, der in Problemfällen eingeschaltet wird, jede Hoffnung auf Erfolg genommen. Viele haben nach jahre­langen vergeblichen Bemühungen aufgegeben. Doch einige waren hartnäckig, argumentierten gegen die ablehnenden Gutachten des Ausschusses, konnten eigene Erfahrung und Fach­kompetenz, Vorschläge für Kom­pensations­maßnahmen sowie die Aktivitäten von Fliegern in anderen Ländern in die Waagschale werfen - und hatten schließlich Erfolg: Sie erhielten eine Sondergenehmigung. Und die Flugmediziner des BMV geben heute ehrlich zu: Man hat viel gelernt seit Mitte der 80er Jahre.

Neue, seit 1. Mai 2003 auch in Deutschland gültige, über Europa hinaus einheitlich gefasste Richtlinien (JAR-FCL 3 deutsch) lassen dieses Hinzulernen erkennen. So ist beispielsweise die Möglichkeit, in vielen Fällen körperliche Handicaps durch technische Ausgleichsmaßnahmen am Flugzeug zu kompensieren, in den neuen Richt­linien manifestiert. Auch wird die Mög­lichkeit praktischer Tests im Flugzeug oder des Fliegens mit Sicherheitspilot vorge­sehen.

Heute kann davon ausgegangen werden, dass es in vielen Fällen keine wesentlichen Widerstände mehr geben wird: Wenn die Führung eines Flugzeuges mit einer Behinderung nur ein techni­sches Problem ist, besteht Aussicht auf Erfolg.

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"Die Rolli Flieger"
Interessengemeinschaft Luftsport treibender Behinderter e.V.

Vorsitzender: Michael Amtmann
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1. Stellvertreter: Heinz Streit, Ring am Gottwill 78, 66117 Saarbrücken
2. Stellvertreter: Harald Weber, Friedhofweg 5, 67280 Quirnheim
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